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#954
klar, bei wertminderung am gerät oder zubehör, dürfen sie an der monetären schraube drehen und dürfen dir das vom zurückerstatteten kaufpreis abziehen. sie dürfen aber die rücknahme nicht verweigern, egal ob das packungssiegel schon aufgebrochen wurde oder die ware schon in gebrauch war.

@sonicer: steht bei mir auch so da. mir ist das jetzt alles erstmal egal, hauptsache es kommt nächste woche an - sollen die mal rumwursteln